Sitzung: 10.05.2016 BA/021/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wird
in Aussicht gestellt.
Die erforderlichen Versorgungsleitungen müssen innerhalb
des Baugrundstücks auf Kosten des Antragsstellers verlegt werden. Eine
ausreichend breite Zufahrt zum beantragten Wohnhaus muss sichergestellt sein.