Sitzung: 10.05.2016 BA/021/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Für die beantragte Wohnung wird das gemeindliche
Einvernehmen für eine Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplans
erteilt.
Die Befreiung von den Vorgaben der Stellplatzsatzung im Bezug auf die zu begünenden Grundstücksflächen wird erteilt; die Zufahrten und Stellplatzflächen sind jedoch mit versickerungsfähigen Pflasterbelängen oder Rasengittersteinen auszugestalten.