Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

  1. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat die Satzung mit dem vorstehenden Inhalt zu erlassen.

 

Im Falle einer positiven Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat wird die Verwaltung nach Inkrafttreten der Satzung ermächtigt auf Grundlage des § 7 Abs. 2 für den Bolzplatz in der Uhlandstraße ein sonntägliches Benutzungsverbot auszusprechen.

 

  1. Im Falle einer positiven Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat wird die Verwaltung nach Inkrafttreten der Satzung ermächtigt, auf der Grundlage des § 7 Abs. 2 für den Bolzplatz in der Uhlandstraße ein sonntägliches Benutzungsverbot festzusetzen. Auf dieses Benutzungsverbot ist durch entsprechende Ausschilderung und Bekanntmachung im Amtsblatt des Marktes Hösbach hinzuweisen.

 

  1. Künftig erforderlich werdende Einschränkungen, die ihre Rechtsgrundlage in der Satzung haben, werden durch die Verwaltung festgesetzt und durch entsprechende Beschilderung und Veröffentlichung im Amtsblatt des Marktes Hösbach bekannt gemacht.