Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Dem geplanten Carport an der Spessartstraße in einem Abstand von 0,50 m zum öffentlichen Bereich wird nicht zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze) zu erteilen, wenn die nachstehenden Vorgaben eingehalten werden:

 

-      Zwischen Carportdach und dem öffentlichem Bereich müssen mindestens 0,50 m Abstand eingehalten werden.

-      Zwischen den vordersten Pfosten des Carports und dem öffentlichen Bereich müssen mindestens 1,5 m Abstand eingehalten werden;

-      Um die Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche nicht zu beeinträchtigen, dürfen die Seiten des Carports (in einem Bereich von 3 m zum öffentlichen Bereich) nicht verschalt werden.

 

Weitergehend muss die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg über den vorliegenden Antrag entscheiden.