Sitzung: 14.06.2016 BA/022/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Dem geplanten
Carport an der Spessartstraße in einem Abstand von 0,50 m zum öffentlichen
Bereich wird nicht zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt das
gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplans (Baugrenze) zu erteilen, wenn die nachstehenden Vorgaben
eingehalten werden:
- Zwischen Carportdach und dem
öffentlichem Bereich müssen mindestens 0,50 m Abstand eingehalten werden.
-
Zwischen
den vordersten Pfosten des Carports und dem öffentlichen Bereich müssen
mindestens 1,5 m Abstand eingehalten werden;
- Um die Sicht auf die öffentliche
Verkehrsfläche nicht zu beeinträchtigen, dürfen die Seiten des Carports (in
einem Bereich von 3 m zum öffentlichen Bereich) nicht verschalt werden.
Weitergehend muss die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg über den vorliegenden Antrag entscheiden.