Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Zu Frage 1: Besucherzahl

 

Die vom Antragsteller formulierte Frage ist außerhalb des Baurechts zu bewerten. Eine Beschlussfassung ist somit, im Zusammenhang mit dem Antrag auf Vorbescheid, nicht erforderlich. Grundsätzlich ist es dem Antragsteller bei Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften möglich, Lehrveranstaltungen auf seinem Grundstück anzubieten.

 

Zu Frage 2: Notwendige Bauten

 

Aus den Antragsunterlagen ist zu entnehmen, dass die beiden beantragten Gebäude ca. 40 m südlich des bestehenden a) Wohnhauses und b) Ingenieurbüros, »innerhalb eines Gehölzes welches aus 15 bis 20 m hohen Bäumen besteht«, errichtet werden sollen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur weitergehenden Bebauung des Außenbereichsgrundstücks wird nicht erteilt.