Sitzung: 14.06.2016 BA/022/2016
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9
Beschluss:
Zu Frage
1: Besucherzahl
Die vom
Antragsteller formulierte Frage ist außerhalb des Baurechts zu bewerten. Eine
Beschlussfassung ist somit, im Zusammenhang mit dem Antrag auf Vorbescheid,
nicht erforderlich. Grundsätzlich ist es dem Antragsteller bei Einhaltung der
öffentlich-rechtlichen Vorschriften möglich, Lehrveranstaltungen auf seinem
Grundstück anzubieten.
Zu Frage
2: Notwendige Bauten
Aus den
Antragsunterlagen ist zu entnehmen, dass die beiden beantragten Gebäude ca. 40
m südlich des bestehenden a) Wohnhauses und
b) Ingenieurbüros, »innerhalb eines Gehölzes welches aus 15 bis 20 m hohen
Bäumen besteht«, errichtet werden sollen.
Das gemeindliche Einvernehmen zur weitergehenden Bebauung des
Außenbereichsgrundstücks wird nicht erteilt.