Sitzung: 14.06.2016 BA/022/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Für die Errichtung
einer zusätzlichen dritten Wohnung im Außenbereich besteht keine
Anspruchsgrundlage. Eine diesbezügliche bauliche Erweiterung im Außenbereich,
angrenzend an einen gemeindlichen Feld- und Waldweg, wird auch ausdrücklich
nicht gewünscht.
Das gemeindliche
Einvernehmen wird nicht erteilt.