Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das Bauvorhaben kann nur genehmigt werden wenn,

 

-       die beiden Lagerflächengrundstücke verschmolzen werden,

-       die Zufahrtstrasse über das Flurstück 448, Gemarkung Winzenhohl, mittels Dienstbarkeit gesichert ist,

-       die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung, im Besonderen im Hinblick auf die erforderlichen Stellplätze und die Begrünung eingehalten werden,

-       eine ordnungsgemäße Entwässerung der Lagerfläche vorgenommen wird,

-       auf dem vorgesehenen fünf Meter breiten Grünstreifen eine ausreichend hohe und dichte Bepflanzung als Lärm- und Sichtschutz gewährleistet wird sowie

-       sichergestellt ist, dass die Lagerfläche stets in einem ordentlichen Zustand betrieben wird.

 

Den Bauantragsunterlagen liegt eine Betriebsbeschreibung bei. Demnach sollen auf dem Lagerplatz Baumaterialien, Bauzäune und Gerüste eines Bauträgers gelagert werden. Die Betriebszeiten an Werktagen werden von 07.30 Uhr bis 18.00 Uhr angegeben. Die Dauer der Geräusche für das Ab- und Aufladen der Baumaterialien wird mit 60 min/Tag innerhalb der Betriebszeiten angegeben. Das Bauvorhaben kann nur genehmigt werden, wenn diese Punkte aus der Betriebsbeschreibung als Vorgaben in die Baugenehmigung aufgenommen werden.

 

Entsprechend wird, unter Einbeziehung dieser Vorgaben, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Lagerplatzes auf den Flurstücken 448/6 und 448/7, jeweils Gemarkung Winzenhohl, erteilt.