Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die oben beschriebenen Stichstraßen Fl.Nr. 5866/5; 5866/6; 5866/7 Gemarkung Hösbach, sind hergestellt und haben die Funktion einer Ortsstraße. Sie werden gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Eine Widmungsbeschränkung wird nicht verfügt.