Sitzung: 30.06.2016 MGR/030/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22, Befangen: 0
Beschluss:
Die oben beschriebenen Stichstraßen Fl.Nr. 5866/5; 5866/6; 5866/7 Gemarkung Hösbach, sind hergestellt und haben die Funktion einer Ortsstraße. Sie werden gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Eine Widmungsbeschränkung wird
nicht verfügt.