Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die nachstehenden Vorgaben werden, bzw. sind auf Dauer einzuhalten:

 

-      Zwischen Carportdach und dem öffentlichem Bereich müssen mindestens 0,50 m Abstand eingehalten werden.

-      Zwischen den vordersten Pfosten des Carports und dem öffentlichen Bereich müssen mindestens 1,5 m Abstand eingehalten werden;

-      Um die Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche nicht zu beeinträchtigen, dürfen die Seiten des Carports (in einem Bereich von 3 m zum öffentlichen Bereich) nicht verschalt werden.

 

Weiterhin ist zu gewährleisten, dass 30 % der Vorgartenfläche (Fläche zwischen Straße und Wohnhaus) gärtnerisch gestaltet sind.

 

Weitergehend muss die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg über den vorliegenden Antrag entscheiden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.