Sitzung: 12.07.2016 BA/023/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die nachstehenden Vorgaben werden, bzw. sind auf Dauer einzuhalten:
- Zwischen Carportdach und dem öffentlichem
Bereich müssen mindestens 0,50 m Abstand eingehalten werden.
- Zwischen den vordersten Pfosten des Carports
und dem öffentlichen Bereich müssen mindestens 1,5 m Abstand eingehalten
werden;
- Um die Sicht auf die öffentliche
Verkehrsfläche nicht zu beeinträchtigen, dürfen die Seiten des Carports (in
einem Bereich von 3 m zum öffentlichen Bereich) nicht verschalt werden.
Weiterhin ist zu gewährleisten, dass 30 % der Vorgartenfläche (Fläche
zwischen Straße und Wohnhaus) gärtnerisch gestaltet sind.
Weitergehend muss die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg über den vorliegenden Antrag entscheiden.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.