Sitzung: 12.07.2016 BA/023/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Dachgeschossausbau) wird erteilt.
Die Vorgaben der Stellplatzsatzung hinsichtlich der Begrünung sind einzuhalten.
Alternativ werden Flächen zu 50% als begrünt anerkannt, wenn diese mit versickerungsfähigen Pflasterbelägen oder Rasengittersteinen ausgestattet werden.