Sitzung: 12.07.2016 BA/023/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Zu a)
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Zu b)
Der Ausleger am Mast muss mindestens 50 cm Abstand zum öffentlichen Bereich einhalten. Das Staatliche Bauamt wird die diesbezüglichen Vorgaben konkretisieren.
Entsprechend wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.