Sitzung: 12.07.2016 BA/023/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze) wird erteilt.
Von der beantragten Abweichung von der Abstandsfläche/Abstandsflächenübernahme wird Kenntnis genommen. Hierzu wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Entscheidung hierüber obliegt der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt.