Sitzung: 02.08.2016 BA/024/2016
Beschluss: Einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Beschluss:
Aus bauordnungsrechtlicher Sicht überwiegen mit
Blick auf die Stellplatzproblematik die Bedenken. Das vorgesehene Gewerbe
bedingt eine zu erwartende hohe Kundenfrequenz mit entsprechendem
Fahrzeugverkehr. Das hohe Verkehrsaufkommen, die Fußgängersicherheit, sowie die
Einmündungssituation B 26/AB 10 sprechen gegen das Vorhaben. Das gemeindliche
Einvernehmen wird nicht erteilt.