Sitzung: 02.08.2016 BA/024/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Beschluss:
Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist einzuhalten.
Die abstandsflächenrechtlichen Belange hat das Landratsamt Aschaffenburg
zu prüfen.
Entsprechendes gilt hinsichtlich der Abgrenzung Innen- bzw. Außenbereich.
Der einzuhaltende Abstand eines Gebäudes zur Kreisstraße AB 10 ist durch
die Kreisstraßenverwaltung im Landratsamt Aschaffenburg festzulegen.
Das gemeindliche Einvernehmen bezüglich der Bebauung der im Antrag auf Vorbescheid als »Baufenster« gekennzeichneten Fläche wird, unter Beachtung der vorstehenden Vorgaben, erteilt.