Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Einziehungsverfahrens nach Art. 8 BayStrWG, für die aufzulassende nördliche Teilfläche von ca. 190 m des Weges Fl.Nr. 1970, 1971, 1972 Gemarkung Rottenberg, beauftragt.

 

Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art 8 Abs. 2 BayStrWG ortsüblich bekannt zu geben.

 

Die vertraglichen Regelungen mit der Fa. Kalkwerk Hufgard GmbH sind im Zusammenhang mit dem Einziehungsverfahren durchzuführen. Entsprechendes gilt auch für den mit der Wegeverlegung im Zusammenhang stehenden erforderlichen Grunderwerb.

 

Für den wegfallenden Wegeabschnitt soll eine Ersatzanbindung für die südlich des Steinbruchs liegenden landwirtschaftlichen Grundstücke erfolgen.