Sitzung: 22.09.2016 MGR/024/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23, Befangen: 0
Beschluss:
Die Verwaltung wird
mit der Durchführung des Einziehungsverfahrens nach Art. 8 BayStrWG, für die
aufzulassende nördliche Teilfläche von ca. 190 m des Weges Fl.Nr. 1970, 1971,
1972 Gemarkung Rottenberg, beauftragt.
Die Absicht der
Einziehung ist gemäß Art 8 Abs. 2 BayStrWG ortsüblich bekannt zu geben.
Die vertraglichen
Regelungen mit der Fa. Kalkwerk Hufgard GmbH sind im Zusammenhang mit dem
Einziehungsverfahren durchzuführen. Entsprechendes gilt auch für den mit der
Wegeverlegung im Zusammenhang stehenden erforderlichen Grunderwerb.
Für den
wegfallenden Wegeabschnitt soll eine Ersatzanbindung für die südlich des
Steinbruchs liegenden landwirtschaftlichen Grundstücke erfolgen.