Sitzung: 20.09.2016 BA/025/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für
die Errichtung eines
Restaurants, anstelle der Autowerkstätte, einschließlich der dargestellten
Vergrößerung des Gebäudes sowie der seitlichen Verlängerung des
Tankstellendachs wird, bei Beachtung der nachstehenden Vorgaben, in Aussicht
gestellt:
-
die Anordnung der Stellplätze muss sich an der
gemeindlichen Straßenausbauplanung orientieren, insofern ist die am 12.
September 2016 vorgelegte Planung nochmals zu ändern.
-
die Begrünungsvorgaben der gemeindlichen
Stellplatzsatzung sind einzuhalten. Entgegen der Vorgaben in der gemeindlichen
Stellplatzsatzung werden jedoch auch Flächen zu 50 % als begrünt anerkannt,
wenn diese mit versickerungsfähigen Pflasterbelägen oder Rasengittersteinen
ausgestattet werden.