Sitzung: 20.09.2016 BA/025/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gegenständliche Grundstück befindet sich in einer
Hochwassergefahrenfläche.
Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar
gemacht werden. Dem Eigentümer wird angeraten durch geeignete Schutzmaßnahmen
vorbeugend tätig zu werden.
Der erforderliche Retentionsraumausgleich kann
durch Beteiligung an der geplanten Hochwasserrückhaltung durch den Markt
Hösbach im Ortsteil Wenighösbach erfolgen. Dies ist in einer Vereinbarung
zwischen dem Antragsteller und dem Markt Hösbach verbindlich festzulegen. Aus
der Vereinbarung muss, vorbehaltlich einer anderweitigen Festsetzung durch das
Landratsamt, hervorgehen, dass eine Kubatur von 14,7 m3 Erdreich
abgetragen oder eine vergleichbare Maßnahme zur Hochwasserrückhaltung
durchgeführt wird.
Das Anwesen Mühlstraße 16 kann nur in der
vorgesehenen Weise bebaut werden, wenn die vor dem Anwesen liegenden
öffentlichen Parkplätze verändert werden. Dem vorstehend ausgeführten Vorschlag
der Verwaltung zur Umgestaltung des öffentlichen Bereichs wird zugestimmt. Dem
Antragsteller wird angetragen dem Markt Hösbach eine diesbezügliche
Kostenübernahmeerklärung vorzulegen.
Entsprechend wird, unter Einbeziehung der
vorstehenden Vorgaben, das gemeindliche Einvernehmen erteilt.