Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Erschließung des künftig neu vermessenen Anwesens Mühlstraße 18 ist nach der anstehenden Widmung des Grundstücks Flur-Nr. 206/2, Gemarkung Hösbach, gesichert.

 

Das gegenständliche Grundstück befindet sich in einer Hochwassergefahrenfläche.

 

Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Eigentümer wird angeraten durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden. Eine Veränderung der gemeindlichen Flurstücke 9577/1 und 9577/2, jeweils Gemarkung Hösbach, ist nicht gewünscht.

 

Der erforderliche Retentionsraumausgleich kann durch Beteiligung an der geplanten Hochwasserrückhaltung durch den Markt Hösbach im Ortsteil Wenighösbach erfolgen. Dies ist in einer Vereinbarung zwischen dem Antragsteller und dem Markt Hösbach verbindlich festzulegen. Aus der Vereinbarung muss, vorbehaltlich einer anderweitigen Festsetzung durch das Landratsamt, hervorgehen, dass eine Kubatur von 12,9 m3 Erdreich abgetragen oder eine vergleichbare Maßnahme zur Hochwasserrückhaltung durchgeführt wird.

 

Entsprechend wird, unter Einbeziehung der vorstehenden Vorgaben, das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Von der beantragten Abweichung vom Abstandsflächenrecht wird Kenntnis genommen.