Sitzung: 20.09.2016 BA/025/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Erschließung des künftig neu vermessenen Anwesens Mühlstraße 18 ist
nach der anstehenden Widmung des Grundstücks Flur-Nr. 206/2, Gemarkung Hösbach,
gesichert.
Das gegenständliche Grundstück befindet sich in einer
Hochwassergefahrenfläche.
Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Eigentümer wird angeraten durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden. Eine Veränderung der gemeindlichen Flurstücke 9577/1 und 9577/2, jeweils Gemarkung Hösbach, ist nicht gewünscht.
Der erforderliche Retentionsraumausgleich kann
durch Beteiligung an der geplanten Hochwasserrückhaltung durch den Markt
Hösbach im Ortsteil Wenighösbach erfolgen. Dies ist in einer Vereinbarung
zwischen dem Antragsteller und dem Markt Hösbach verbindlich festzulegen. Aus der
Vereinbarung muss, vorbehaltlich einer anderweitigen Festsetzung durch das
Landratsamt, hervorgehen, dass eine Kubatur von 12,9 m3 Erdreich abgetragen oder eine vergleichbare
Maßnahme zur Hochwasserrückhaltung durchgeführt wird.
Entsprechend wird, unter Einbeziehung der
vorstehenden Vorgaben, das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Von der
beantragten Abweichung vom Abstandsflächenrecht wird Kenntnis genommen.