Sitzung: 20.10.2016 MGR/025/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22, Befangen: 0
Beschluss:
Die
oben beschriebene Stichstraße der Mühlstraße bestehend aus der Fl.Nr.: 206/2
(Teilfläche) Gemarkung Hösbach ist hergestellt und hat die Funktion einer
Ortsstraße. Sie wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur
Ortsstraße gewidmet.
Es wird eine Widmungsbeschränkung für den
Anliegerverkehr verfügt.