Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die oben beschriebene Stichstraße der Mühlstraße bestehend aus der Fl.Nr.: 206/2 (Teilfläche) Gemarkung Hösbach ist hergestellt und hat die Funktion einer Ortsstraße. Sie wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

Es wird eine Widmungsbeschränkung für den Anliegerverkehr verfügt.