Sitzung: 20.10.2016 MGR/025/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22, Befangen: 0
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt von der
Option zu Beibehaltung der Regelung in § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015
geltenden Fassung bis 31.12.2020 Gebrauch zu machen und die Option nach § 27
Abs. 22 UStG gegenüber dem Finanzamt Aschaffenburg mit folgendem Wortlaut zu
erklären:
In
Anwendung des § 27 Abs. 22 UStG erklärt der Markt Hösbach aufgrund des
Beschlusses des Marktgemeinderates Hösbach vom 20.10.2016, dass für sämtliche
Umsätze die nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführt werden, § 2
Abs. 3 UStG in der zum 31.12.2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll.
Dem Markt Hösbach ist bekannt, dass diese Erklärung für sämtliche Tätigkeiten
des Marktes gilt und ein Widerruf erst mit Wirkung des auf die
Widerrufserklärung folgenden Kalenderjahres möglich ist.