Beschluss:
Der Markt Hösbach stimmt der Fortschreibung des LEP grundsätzlich zu.
Die Ausnahmeregelungen zum Anbindegebot (Nr. 3.3 LEP) werden hinsichtlich der Ausnahmen für Freizeiteinrichtungen und GE/GI-Gebiete in interkommunaler Zusammenarbeit wegen des zu erwartenden Flächenverbrauches nicht befürwortet.