Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Markt Hösbach stimmt der Fortschreibung des LEP grundsätzlich zu.

 

Die Ausnahmeregelungen zum Anbindegebot (Nr. 3.3 LEP) werden hinsichtlich der Ausnahmen für Freizeiteinrichtungen und GE/GI-Gebiete in interkommunaler Zusammenarbeit wegen des zu erwartenden Flächenverbrauches nicht befürwortet.