Sitzung: 13.12.2016 BA/028/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Im Rahmen der
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erfolgt seitens des Marktes Hösbach
keine Stellungnahme im Bezug auf die im Bauantrag dargestellten Rettungswege
(Zufahrten und Bewegungsflächen). Die diesbezügliche Zuständigkeit liegt beim
Landratsamt Aschaffenburg (Abteilung Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht). Von
der beantragten Änderung des Brandschutzkonzeptes wird lediglich Kenntnis
genommen. Der Kreisbrandrat wird bei der Abgabe seiner Stellungnahme gebeten,
die im vorstehenden Aktenvermerk über die Besprechung am 25. November 2016
formulierten Vorgaben aufzugreifen.
Unter der Vorgabe,
dass die Löschwasserversorgung sichergestellt werden kann, wird aus
baurechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden
Bauantrag erteilt.