Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Im Rahmen der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erfolgt seitens des Marktes Hösbach keine Stellungnahme im Bezug auf die im Bauantrag dargestellten Rettungswege (Zufahrten und Bewegungsflächen). Die diesbezügliche Zuständigkeit liegt beim Landratsamt Aschaffenburg (Abteilung Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht). Von der beantragten Änderung des Brandschutzkonzeptes wird lediglich Kenntnis genommen. Der Kreisbrandrat wird bei der Abgabe seiner Stellungnahme gebeten, die im vorstehenden Aktenvermerk über die Besprechung am 25. November 2016 formulierten Vorgaben aufzugreifen.

 

Unter der Vorgabe, dass die Löschwasserversorgung sichergestellt werden kann, wird aus baurechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag erteilt.