Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Rückwärtig (nördlich) der Anwesen Mühlstraße 42b und 42c verläuft ein gemeindlicher Regenwasserentlastungskanal. Eine Arbeitsbreite (2-Meter links, 2-Meter rechts) darf nicht überbaut werden. Hierauf ist bei der Ausbildung der beiden Baukörper Rücksicht zu nehmen. Unter Beachtung dieser Vorgabe wird das gemeindliche Einvernehmen (für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans) für die Errichtung zweier Einzelhäuser mit geänderter Firstrichtung sowie den dargestellten Garagen in Aussicht gestellt.