Sitzung: 13.12.2016 BA/028/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Rückwärtig
(nördlich) der Anwesen Mühlstraße 42b und 42c
verläuft ein gemeindlicher Regenwasserentlastungskanal. Eine Arbeitsbreite
(2-Meter links, 2-Meter rechts) darf nicht überbaut werden. Hierauf ist bei der
Ausbildung der beiden Baukörper Rücksicht zu nehmen. Unter Beachtung dieser
Vorgabe wird das gemeindliche Einvernehmen (für die Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplans) für die Errichtung zweier Einzelhäuser mit
geänderter Firstrichtung sowie den dargestellten Garagen in Aussicht gestellt.