Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

 

1.    Ab 01.01.2016 werden für die Kanalbenutzungs- und Wasserverbrauchsgebühren separate Bescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Briefkopf des Marktes Hösbach erstellt. Die Elektrizitätswerk Goldbach – Hösbach GmbH & Co. KG versendet diese Bescheide als unselbständiger Verwaltungshelfer für den Markt Hösbach.

2.    Hinsichtlich des Einzugs der Kanalbenutzungs- und Wasserverbrauchsgebühren wird die Elektrizitätswerk Goldbach – Hösbach GmbH & Co. KG mit der Besorgung von Kassen- und Rechnungsgeschäften für den Markt Hösbach im Sinne des Art. 101 GO beauftragt.

3.    Für die Zahlungseingänge der Kanalbenutzungs- und Wasserverbrauchsgebühren errichtet der Markt Hösbach ein eigenes Bankkonto auf seinen Namen, für das die Elektrizitätswerk Goldbach – Hösbach GmbH & Co. KG eine Verfügungsvollmacht erhält.

4.    Hinsichtlich der Aufgaben, die die Elektrizitätswerk Goldbach – Hösbach GmbH & Co. KG als unselbständiger Verwaltungshelfer für den Markt Hösbach erfüllt, wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen.