Beschluss:
1. Ab 01.01.2016 werden für die
Kanalbenutzungs- und Wasserverbrauchsgebühren separate Bescheide mit
Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Briefkopf des Marktes Hösbach erstellt. Die
Elektrizitätswerk Goldbach – Hösbach GmbH & Co. KG versendet diese
Bescheide als unselbständiger Verwaltungshelfer für den Markt Hösbach.
2. Hinsichtlich des Einzugs der
Kanalbenutzungs- und Wasserverbrauchsgebühren wird die Elektrizitätswerk
Goldbach – Hösbach GmbH & Co. KG mit der Besorgung von Kassen- und
Rechnungsgeschäften für den Markt Hösbach im Sinne des Art. 101 GO beauftragt.
3. Für die Zahlungseingänge der
Kanalbenutzungs- und Wasserverbrauchsgebühren errichtet der Markt Hösbach ein
eigenes Bankkonto auf seinen Namen, für das die Elektrizitätswerk Goldbach –
Hösbach GmbH & Co. KG eine Verfügungsvollmacht erhält.
4. Hinsichtlich der Aufgaben,
die die Elektrizitätswerk Goldbach – Hösbach GmbH & Co. KG als
unselbständiger Verwaltungshelfer für den Markt Hösbach erfüllt, wird eine
schriftliche Vereinbarung geschlossen.