Sitzung: 17.01.2017 BA/032/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
zu Frage 1:
Das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplans zur Errichtung von zwei Einzelhäusern wird erteilt. Bei
einer Realisierung der Bebauung sind die erforderlichen Abstandsflächen zu den
Nachbargrenzen nachzuweisen und einzuhalten. Die Würdigung der nachbarschützenden
Belange obliegt der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg. Es
muss sichergestellt sein, dass über die Stichstraße Flur-Nr. 1000/3, Gemarkung
Hösbach, die erforderlichen Stellplätze (auch in Garagen und Carports, samt der
hierzu erforderlichen Stauraumflächen) auch tatsächlich angefahren werden
können. Die diesbezüglich erforderlichen Kurvenradien sind zu beachten. Auf die
Vorgaben der Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV wird verwiesen.
zu Frage 2:
Auf den angrenzenden bestehenden Containerplatz wird hingewiesen. Der
Antragsteller und seine Rechtsnachfolger müssen sich dieser öffentlichen
Störfaktoren bewusst sein und haben diese auch auf Dauer hinzunehmen.
Das gemeindliche Einvernehmen für eine
Überschreitung der Baugrenzen im dargestellten Bereich wird unter der folgenden
Einschränkung erteilt:
Einzuhalten ist ein Abstand zwischen der künftigen nordöstlichen Gebäudeecke und der Straßenbegrenzungslinie von mindestens 2,00 m im Einmündungsbereich des Stichweges in die Behringstraße.