Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben, im Besonderen für die vorgesehene Dachneigung von 28°, sofern erforderlich hierzu auch das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, wird erteilt.

 

Weitergehende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und der gemeindlichen Stellplatzsatzung werden seitens des Antragstellers nicht beantragt und entsprechend wird auch das gemeindliche Einvernehmen für etwaige weitere erforderliche Befreiungen nicht erteilt.

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg gebeten, im Besonderen die vorgetragenen Nachbarbelange entsprechend zu prüfen.