Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird aufgrund der fehlenden Unterlagen derzeit nicht erteilt.

 

Der Verwaltung wird aufgetragen, den bestehenden Zufahrtsweg zum Anwesen Haibacher Straße 127 entsprechend zu widmen.

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg gebeten, im Besonderen die vorgetragenen Nachbarbelange entsprechend zu prüfen.

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist die Abteilung Wasser- und Bodenschutz (Abwasserbeseitigung, Hochwasser) entsprechend zu beteiligen.

 

Auf die bestehende Hochwassergefahr wird hingewiesen. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Mögliche Folgen gehen zu Lasten des Antragstellers.

 

Die Planung ist hinsichtlich

 

-       eines Freiflächengestaltungsplans (Stellplätze, Begrünung, Berechnungen) und

-       eines aussagekräftigen Entwässerungsplans (samt vorzulegender Dienstbarkeiten)

 

zu ergänzen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Vorlage der vollständigen Unterlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben zu erteilen. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und der gemeindlichen Stellplatzsatzung werden seitens des Antragstellers nicht beantragt und entsprechend wird auch das gemeindliche Einvernehmen für etwaige erforderliche Befreiungen nicht erteilt.