Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die oben beschriebenen Teilflächen aus Fl.Nr. 1970; 1971; 1972 Gemarkung Rottenberg sind gemäß Art. 8 Absatz 1 BayStrWG einzuziehen.

Der Wirtschaftsweg wird aufgrund der nach BImschG teilgenehmigten Erweiterung des Steinbruchs nach Süden und Westen, verlegt. Der Wirtschaftsweg verläuft zukünftig östlich des Steinbruchs, quert das Flurstücks 1980 Gemarkung Rottenberg im südlichen Bereich, und schließt an die Reststrecke des Flurweges 1970, 1971, 1972 in Richtung Süden an.  

Die Bekanntmachung des Einziehungsbeschlusses soll nach Fertigstellung der Ersatzwegestrecke erfolgen.