Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Aus dem vorgenannten Schreiben ergeben sich die folgenden Fragen:

 

A)   Ist die Errichtung eines Wohnhauses im rückwärtigen Grundstücksbereich, an der im Lageplan dargestellt Stelle, möglich?

B)   Ist die Errichtung eines Wohnhauses mit beidseitigem Grenzanbau möglich?

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu diesen beiden Fragen wird erteilt. Hinsichtlich der Begrünung sind die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung einzuhalten. Vom Abweichungsantrag im Bezug auf das Abstandsflächenrecht wird Kenntnis genommen.