Sitzung: 21.03.2017 BA/034/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Aus dem vorgenannten Schreiben ergeben sich die folgenden Fragen:
A)
Ist die Errichtung eines Wohnhauses im rückwärtigen
Grundstücksbereich, an der im Lageplan dargestellt Stelle, möglich?
B)
Ist die Errichtung eines Wohnhauses mit beidseitigem
Grenzanbau möglich?
Das gemeindliche Einvernehmen zu diesen beiden Fragen wird erteilt.
Hinsichtlich der Begrünung sind die Vorgaben der gemeindlichen
Stellplatzsatzung einzuhalten. Vom Abweichungsantrag im Bezug auf das
Abstandsflächenrecht wird Kenntnis genommen.