Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Von den gem. Art. 63 Abs. 1 BayBO beantragten Abweichungen wird Kenntnis genommen. Hierüber hat die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt, unter Beteiligung der dortigen Abteilung Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, zu entscheiden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt.