Sitzung: 21.03.2017 BA/034/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Von den gem. Art. 63 Abs.
1 BayBO beantragten Abweichungen wird
Kenntnis genommen. Hierüber hat die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt,
unter Beteiligung der dortigen Abteilung
Katastrophenschutz, Feuerwehrrecht, zu entscheiden.
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt.