Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Aufgrund der erheblichen Kosten und der Präferenzwirkung für andere Gebiete wird ein Austausch der Bäume aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht für nicht vertretbar gehalten.

 

Bezugnehmend auf den Straßenbaum vor dem Anwesen Beineweg 28 wird der Verwaltung aufgetragen, die bereits durch Wurzeln entstandenen Schäden im dortigen öffentlichen Bereich, wie auch an anderer Stelle im Gemeindegebiet, zu beobachten und größere Straßenschäden rechtzeitig zu vermeiden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt in den Straßen Beineweg und Am Rondell sowie in der St.-Benedikt-Straße, jeweils vor der Ausbildung der Früchte, einen Rückschnitt der Bäume im verträglichen Maß durchführen zu lassen und den Auftrag hierzu entsprechend zu vergeben.