Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Für die im Bereich des Anwesens Bornwiesenstraße 9a beantragte Stützwand mit Fallschutz wird keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt. Dem Antragsteller wird angetragen seine Planung im Bereich dieses Anwesens, z.B. durch Rücksetzung der dort geplanten Stützwand samt Fallschutz um 3 m, zu ändern.

 

Sofern diesbezüglich keine geänderte Planung vorgelegt wird erfolgt eine Ortseinsichtnahme des Bauausschusses.

 

Andernfalls wird die Verwaltung ermächtigt, nach einer erfolgten Planänderung, für den übrigen Bereich die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen.