Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze) und für eine Abweichung von der Stellplatzsatzung für eine Garage wird nicht erteilt.

 

Der Antragsteller hat die Möglichkeit an der beantragten Stelle einen Carport zu errichten. Insofern wird für einen Carport das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze) und für eine Ausnahme von der Stellplatzsatzung erteilt. Entsprechendes gilt für die Errichtung einer Garage mit einem Stauraum von drei Meter und einem fernbedienbaren Tor.