Sitzung: 16.05.2017 BA/036/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme des Zweckverbands Fernwasserversorgung
Spessartgruppe, Alzenau, wird das gemeindliche Einvernehmen für die
vorgelegte Variante 1 nicht erteilt.
Einvernehmlich wird
festgehalten, dass für die Mitglieder des Bauausschusses eine Bebauung
entsprechend der vorgelegten Variante 2, vorbehaltlich der Formulierung
notwendiger Kostenregelungen im Bezug auf die Erschließung, vorstellbar ist.
Unter Hinweis auf das noch nicht abgeschlossene Bebauungsplanverfahren »Gewerbegebiet Kalkwerk Hufgard« wird das
gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplans für die Variante 2 zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht
erteilt.
Die weitergehende Behandlung dieses Tagesordnungspunktes kann nach der Rechtskraft des vorgenannten Bebauungsplans erfolgen.