Sitzung: 01.06.2017 MGR/037/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22, Befangen: 0
Beschluss:
Dem Ersten Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter wird die Beurkundungsvollmacht für den vorgenannten städtebaulichen Vertrag nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB erteilt.