Sitzung: 20.06.2017 BA/037/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Abweichung von den
Festsetzungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung (Vorgartenbegrünung) wird bei
Verwendung von versickerungsfähigen Pflasterbelägen oder Rasengittersteinen
erteilt. Etwaig störende Versorgungskästen oder Straßenlampen sind ggf. auf
Kosten des Bauherrn zu versetzen.
Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplans (Geschossflächenzahl) wird erteilt.