Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

1.         Aufgrund der, durch die rechtlichen Vorgaben zwischenzeitlich gestiegenen Kosten für die Mengen unter 50 m³ und der gestiegenen Lohnkosten und Dieselpreise, wird der Erhöhung der Deponiegebühren für Pkw bis 3,5 to und Lkw bis 7,5 to, wie von der Fa. Hufgard vorgeschlagen, zugestimmt.

 

2.         Der Erhöhung der Deponiegebühren für 2-Achs-Lkw mit einem zulässigen Ge-samtgewicht von über 7,5 to, 3-Achs-Lkw, 4-Achs-Lkw und Sattelzüge / Gliederzüge wird, wie von der Fa. Hufgard vorgeschlagen, zugestimmt, da diese Erhöhungen im Rahmen der Entwicklung des Preisindizes für Rohbauarbeiten beim Neubau von Wohngebäuden in den Jahren 2002 bis 2016 liegen.

 

3.         Der Vertrag über die Ablagerung von Erdaushub ist entsprechend anzupassen. Dies gilt auch für die derzeitigen sowie für die künftigen, etwaigen genehmigten Deponiestandorte.