Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Änderung der Feuerwehrkostensatzung des Marktes Hösbach:

 

Der Markt Hösbach erlässt aufgrund des Art. 28 Abs. 4 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) folgende

2. Satzung

zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz

für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren

des Marktes Hösbach

(Feuerwehrkostensatzung)

 

Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Hösbach vom 31.08.2000 (Amtsblatt des Marktes Hösbach vom 27.09.2000, Heft 36) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 27.02.2017 (Amtsblatt des Marktes Hösbach vom 02.03.2017, Heft 09) wird wie folgt geändert:

 

Art. 1

 

Der Satz 3 in Nr. 4 b „Sicherheitswachen“ der Anlage zur Feuerwehrkostensatzung (Verzeichnis der Pauschalsätze) erhält folgende Fassung:

3Gemäß Art. 11 Abs. 2 Satz 1 BayFwG i. V. m § 11 Abs. 5 AVBayFwG und der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 28.07.2017 (AllMBl. 8/2017, Seite 319) betragen die Stundensätze für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 14,70 € und ab 01.01.2018 15,10 €.

 

Art. 2

 

1Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2017 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Regelung in Nr. 4 b Satz 3 des Verzeichnisses der Pauschalsätze in der Fassung der 1. Änderungssatzung zur Feuerwehrsatzung vom 27.02.2017 außer Kraft.