Sitzung: 10.10.2017 BA/041/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Eine Ablösung der Stellplätze für den Gewerbebetrieb an der
gegenständlichen Stelle wird nicht zugestanden. Die für das Wohnhaus sowie
einen zusätzlichen Gewerbebetrieb erforderlichen Stellplätze sind unter
Beachtung der Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachzuweisen.
Entsprechend wird das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag
gegenwärtig nicht erteilt. Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt
Aschaffenburg wird gebeten, die städtebauliche Anregung des Büros Eichler + Schauss, im Hinblick auf die
Zurücksetzung der vorderen Hauswand, zu übernehmen.