Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Eine Ablösung der Stellplätze für den Gewerbebetrieb an der gegenständlichen Stelle wird nicht zugestanden. Die für das Wohnhaus sowie einen zusätzlichen Gewerbebetrieb erforderlichen Stellplätze sind unter Beachtung der Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachzuweisen. Entsprechend wird das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag gegenwärtig nicht erteilt. Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird gebeten, die städtebauliche Anregung des Büros Eichler + Schauss, im Hinblick auf die Zurücksetzung der vorderen Hauswand, zu übernehmen.