Sitzung: 10.10.2017 BA/041/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Von der beantragten Abweichung von den Abstandsflächen wird Kenntnis
genommen.
Das
gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplans (Auffüllungen, Stützmauern) wird erteilt.
In die Baugenehmigung ist der
nachstehende Hinweis aufzunehmen:
»Der Markt Hösbach weist ausdrücklich auf den bestehenden Containerplatz
auf dem angrenzenden Flurstück Nr. 1000/119 und des von diesem ausgehenden und
hinzunehmenden Lärm hin.«