Sitzung: 07.11.2017 BA/042/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Beschluss:
Die Verwaltung
wird, unter Würdigung der nachbarlichen Belange, ermächtigt die Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplans (Zaunhöhe, Auffüllungen) zu erteilen. Die
bauliche Anlage darf eine Gesamthöhe (Mauer plus Zaun) von 2,0 m nicht
überschreiten.