Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.1          Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B werden nicht erhöht.

1.2          Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird nicht erhöht.

1.3          Die Hundesteuer wird nicht erhöht.

 

2.0       Der kalkulatorische Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung wird ab dem Haushaltsjahr 2018 von bisher 4 % auf 3,5 % jährlich festgesetzt.

 

2.1       Die Bestattungsgebühren werden nicht verändert.

2.2       Die Grabplatzgebühren werden nicht verändert.

2.3       Die Kanalbenutzungsgebühr wird von 2,44 €/m³ auf 2,52 €/m³ erhöht.

Die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Anlage 3) wird beschlossen.

2.4       Die Wasserverbrauchsgebühr wird von 2,24 €/m³ auf 2,41 €/m³ erhöht.

Die Grundgebühr der Wasserversorgungseinrichtung wird verdoppelt.

Die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (Anlage 4) wird beschlossen.

2.5       Die Parkgebühren für die Tiefgarage werden nicht erhöht. Künftig werden bis 30 Minuten Parkdauer keine Parkgebühren erhoben (bislang 20 Minuten). Ab einer Parkdauer von mehr als 30 Minuten betragen die Parkgebühren 0,50 € je angefangene 30 Minuten. Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Tiefgarage wird dementsprechend geändert.