Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 3, Anwesend: 23, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.    Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen und Bedenken werden grundsätzlich zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Bauleitplanungen Änderung 4 des Flächennutzungsplanes Hösbach und Bebauungs- und Grünordnungsplan „Feldkahler Straße-West“ werden nicht weiterverfolgt.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, insbesondere aus immissionsschutzrechtlichen Gründen eine alternative Planung ohne jede Wohnbebauung im bisherigen Geltungsbereich zu erarbeiten und dabei ausschließlich eine Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ zu berücksichtigen. Die restlichen Grundstücke sind dem Außenbereich zuzuordnen.

 

4.    Sollte die Alternativplanung nur auf Grundlage eines Bebauungsplanes möglich sein, ist der künftige Geltungsbereich auf die Grundstücke nördlich der Feldkahler Straße bis einschließlich Grundstück Fl.Nr. 1095 in östlicher Richtung zu begrenzen.

 

5.    Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, vom notariellen Kaufvertrag vom 09.09.2016 bzgl. der Grundstücke Fl.Nrn. 1096, 1096/1, 1096/2 und 6012 bis spätestens 31.12.2017 zurückzutreten.

 

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, baldmöglichst genehmigungsfähige Anträge für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses auf Grundlage des § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich) beziehungsweise nach § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (Bauvorhaben während der Planaufstellung) zu stellen.

 

7.    Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Höheren Landesplanungsbehörde ein Zielabweichungsverfahren nach Art. 4 des Bayerischen Landungsplanungsgesetzes bezüglich des Trenngrüns T 8 zwischen den Ortsteilen Feldkahl und Rottenberg zu beantragen.