Sitzung: 05.12.2017 BA/043/2017
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9, Befangen: 0
Beschluss:
Die Untere
Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass
sich das Bauvorhaben am Gewässer Feldkahl, somit in einer
Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der
Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten, in
Abstimmung mit dem Landratsamt Aschaffenburg, durch geeignete Schutzmaßnahmen
vorbeugend tätig zu werden.
Über die
nachbarschaftlichen Belange hat die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt
Aschaffenburg zu entscheiden.
Die Verwaltung wird
ermächtigt, nach der Vorlage geänderter Pläne, das gemeindliche Einvernehmen zu
erteilen.