Beschluss:
1. Der
Marktgemeinderat nimmt die Projektergebnisse und die Umsetzung des
Spielplatzkonzeptes ab.
2. Die
Bauverwaltung wird beauftragt, den stetigen Erhaltungsaufwand auf den
gemeindlichen Spielplätzen zu betreuen, um den künftigen Investitionsaufwand
möglichst gering zu halten. Die Bewirtschaftung der gemeindlichen Spielplätze
wird aufgrund des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes im Bauamt/Bauhof
vorgenommen.