Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

 

Beschluss:

 

Über die Notwendigkeit zur dinglichen Sicherung des dritten Stellplatzes auf dem eigenständigen Flurstück 439/117, Gemarkung Winzenhohl, hat die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg zu entscheiden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag wird erteilt.