Sitzung: 16.01.2018 BA/045/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Über die
Notwendigkeit zur dinglichen Sicherung des dritten Stellplatzes auf dem
eigenständigen Flurstück 439/117, Gemarkung Winzenhohl, hat die Untere
Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg zu entscheiden.
Das gemeindliche
Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag wird erteilt.