Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 2, Anwesend: 24, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Der Geltungsbereich für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Feldkahler Straße-West“, OT Rottenberg, wird auf die Grundstücke nördlich der Feldkahler Straße reduziert und umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1095, 1096, 1096/1, 1096/2, 1097 und 1098 Gemarkung Rottenberg.

In diesem Bereich wird - mit Ausnahme der Fl.Nr. 1095 - eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ ausgewiesen.

Das Grundstück Fl.Nr. 1095 wird als private Grünfläche festgesetzt.

Von einer Wohnbebauung wird in diesem Bereich abgesehen.

 

  1. Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan wird dahingehend geändert, dass die bisherige Darstellung der WA-Fläche im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1095, 1096, 1096/1, 1096/2, 1152/2, 1152/3, 1152/4, 1152/5 und 1152/8,  Gemarkung Rottenberg, herausgenommen wird.

Im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1096, 1096/1, 1096/2, 1097, 1098 wird die Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ dargestellt.

 

3.   Das Bauatelier Schäffner/Richter, Aschaffenburg, wird beauftragt, neue Bauleitplanentwürfe zu erarbeiten, die diese Abwägungsergebnisse berücksichtigen.  

 

  1. Die jeweiligen Fachbüros (Immissionsschutz Büro Wölfel, Höchberg, und für die spezielle Artenschutzprüfung, den Ausgleichsflächenbedarf und den Naturschutz das Büro Vogt+Trölenberg) werden beauftragt, die vorliegenden Gutachten auf Grundlage der obengenannten Planänderungen zu modifizieren.