Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben am Gewässer Aschaff, somit in einer Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten, in Abstimmung mit dem Landratsamt Aschaffenburg, durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Wandhöhe, Baugrenze) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

-       Die Zustimmung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung muss vorliegen, da sich das Bauvorhaben in einem Umlegungsgebiet befindet.

-       Die neue Zufahrts- und Stellplatzfläche im Bereich der privaten Grünfläche darf, auch aufgrund des dort verlaufenden Gemeindekanals, entsprechend der Antragstellung,  lediglich geschottert werden.