Sitzung: 20.02.2018 BA/046/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für ein Gebäude, das teilweise außerhalb
des Geltungsbereichs des Bebauungsplan »Sand« auf dem Flurstück 7098/32,
Gemarkung Hösbach, errichtet werden soll, wird nicht erteilt; das
gemeindliche Einvernehmen bezüglich der Errichtung von Stellplätzen auf diesem
angrenzenden Grundstück, außerhalb des Bebauungsplangebietes, wird bei
Einhaltung der Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung in Aussicht
gestellt.
Dem Antragsteller wird anheimgestellt seine Planungsunterlagen entsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen.