Sitzung: 20.02.2018 BA/046/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Untere
Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass
sich das Bauvorhaben am Gewässer Winzenhohler Bach, somit in einer
Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der
Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten,
in Abstimmung mit dem Landratsamt Aschaffenburg, durch geeignete Schutzmaßnahmen
vorbeugend tätig zu werden.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.